AKTUELLE HINWEISE

CORONAVIRUS/COVID 19

Corona-Update:
Ausweitung von 2G+ auf die Gastronomie

GÜLTIG AB 13. Januar 2022

Liebe Gäste,

hier noch einmal ein kurzer Überblick zu den aktuellen Regelungen in der Gastronomie in NRW. Die Abholung von Speisen ist weiterhin ohne Einschränkungen für jeden möglich. Im Lokal gilt die 2G+ Regelung gemäß der Grafik.

Martina Veenhues und ihr Team freuen sich auf ihren Besuch.

Für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf das Bild.

Corona-Update: Wir haben wieder geöffnet!

GÜLTIG AB 15. Juni 2021

Liebe Gäste,

die Corona-Fallzahlen sind rückläufig und der Inzidenzwert liegt in Mülheim mittlerweile bei 13,5 und im Land NRW bei 20,8. Somit tritt gemäß Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 1 in Kraft. Wir freuen uns daher, sie ab dem 15. Juni 2021 wieder in unserem Cafe begrüßen zu dürfen. Die Innengastronomie kann dann ohne Negativtestnachweis unter Beachtung der AHA-Regeln genutzt werden.

Da sich die Lage beständig und manchmal auch sehr kurzfristig ändert, bitten wir Sie darüber hinaus auch die aktuelle Verordnung der Stadt Mülheim zu beachten.

Martina Veenhues und ihr Team freuen sich auf ihren Besuch.

Neue Coronaschutzverordnung

GÜLTIG AB 2. NOVEMBER 2020

Liebe Gäste,
ab Montag, den 02.11.2020 haben wir unsere Geschäfts­zeiten bis auf Weiteres geändert:
Montags – Freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr
Samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr
Wir bitten Sie Folgende Punkte gemäß der Allgemein Ver­fügung der Stadt Mülheim für Gewerbe­betriebe zu be­achten:

  • Beachten Sie die ausgehängten Hy­giene­regeln
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 2 m zum nächsten Kunden und zum Personal, ggf. bitten wir Sie daher vor dem Lokal zu warten
  • Speisen und Getränke können nicht mehr im Lokal verzehrt werden
  • Sämtliche Lebensmittel werden nur noch zum „außer Haus“ Verzehr angeboten

Da sich die Lage beständig und manchmal auch sehr kurzfristig ändert, bitten wir Sie darüber hinaus auch die aktuelle Verordnung der Stadt Mülheim zu beachten.

Wir bitten um ihr Ver­ständnis für diese Änder­ungen. Wir wollen die Gesund­heit unserer Gäste schützen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Kaiserreich Team

Welche Corona-Regeln gelten

Neue Regeln für die Gastronomie

Liebe Gäste,
wie über die Medien bereits kommuniziert, gibt es seit dem 17. Oktober 2020 die Coronaschutzverordnung in einer neuen Version. Diese wurde dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst. Was bedeutet die neue Verordnung für das Kaiserreich und insbesondere für Sie als unsere Gäste:

Maskenpflicht

Maskenpflicht im Ladenlokal jedoch nicht an den Tischen

Mindestabstand

Mindestabstand zwischen den Tischen 1,5 m

Lüften

Regelmäßiges Lüften unserer Räumlichkeiten

Hände desinfizieren

Die Hände müssen bei Betreten der Räumlichkeiten desinfiziert werden (nutzen sie unsere neuen kontaktlosen Desinfektionsspender)

Kontaktformular

i.S.d. § 2a muss zur Rückverfolgbarkeit ein Kontaktformular am Tisch ausgefüllt werden

Inzident Wert

Bis zu einem Inzident Wert von 50 dürfen an einem Tisch maximal 10 Personen zusammensitzen.
Ab einem Inzident Wert von 50 dürfen an einem Tisch maximal 5 Personen zusammensitzen
Jeweils entweder Verwandte in gerader Linie oder aus zwei verschiedenen Haushalten.

Bei den Punkten 1 – 5 hat sich zu den bisherigen Regelungen nichts geändert. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen versuchen wir ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestallten.